FAHRSERVICE - OPP

 

Taxi und Behindertenfahrdienst

 

Taxifahrten

Taxifahrten werden nach einem gültigen Taxitarif bezahlt. Die Taxitarifordnung wird vom Landratsamt herausgegeben und ist bindend.

Darin wird ein Pflichtfahrgebiet und die Höhe sowie Art und Weise des zu berechnenden Fahrpreises festgelegt.

Außerhalb des Pflichtfahrgebietes kann ein Preis frei vereinbart werden.

 

Mietwagenfahrten

Ein Mietwagen ist kein Leihfahrzeug. Mit ihm befördert man in ähnlicher Art und Weise wie mit einem Taxi Personen.

Hier gilt allerdings keine Tarifordnung und eine Verwechslung mit Taxifahrzeugen soll vermieden werden.

Der Fahrpreis kann frei vereinbart werden.

 

Krankenfahrten

Wir führen Krankenfahrten zu allen Medizinischen- sowie Kureinrichtungen für Patienten aller Kassen durch.

Durch die Gesundheitsreform sind allerdings die Abrechnungsmodalitäten sehr individuell geworden, das es sich empfiehlt ein persönliches Gespräch mit uns zuführen. Rufen Sie uns dazu doch einfach an wir werden Sie gerne beraten.